Wohnungsauflösung im Todesfall

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Der Tod ist ein Teil des Lebens. Er ist unausweichlich und früher, oder später werden alle von uns sterben. Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine große Belastung für die Hinterbliebenen. Neben der Trauer muss aber auch viel organisiert werden. Das Begräbnis muss organisiert werden und auch den Nachlass muss man regeln. Dazu zählt auch die Wohnungsauflösung im Todesfall. Es gibt also viel zu tun. In dieser emotionalen Ausnahmesituation ist es nicht imemr einfach die Aufgaben strukturiert abzuarbeiten. Geht es um den persönlichen Besitz des Vaters, oder der Mutter, kann es sehr schmerzhaft sein, sich davon zu trennen. Dabei sollte man sich bei der Wohnungsauflösung aber nicht zu viel Zeit lassen.

Mietvertrag

Hatte der Verstorbene einen Mietvertrag, hat also in einer Mietwohnung gelebt, dann muss man eine Frist von einem Monat einhalten. Nur innerhalb dieses Monats ist es möglich, eine außerordentliche Kündigung vorzunehmen. Der §580 des Bürgerlichen Gesetzbuch regelt die außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters.

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

§580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

Sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter gilt diese Frist. Sie beginnt jeweils zu laufen, sobald man Kenntnis von Tod des Mieters erlangt. Lässt man sie verstreichen, dann läuft der Mietvertrag erst einmal weiter.

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Der Mietvertrag muss innerhalb von einem Monat nach dem Todesfall gekündigt werden

Ordentliche Kündigung

Einen Monat lang kann man sein Recht zur außerordentlichen Kündigung wahrnehmen. In jedem Fall muss man die Kündung schriftlich an den Vermieter übermitteln und sich den Empfang bestätigen lassen. Der Versand per Einschreiben, oder eine persönliche Übergabe kommen dazu in Frage. Nach einem Monat verlängert sich der Mietvertrag automatisch. Damit gilt die, im Miervertrag genannte Frist. Es kann also sein, dass man für mehrere Monate Miete bezahlen muss. Zumindest aber hat man ein Monat verloren. Als Erbe muss man auch dafür aufkommen. Die Mietkosten, und etwaige Rückstände sind ein Teil des Erbes und müssen beglichen werden. Eine rasche Kündigung ist also anzuraten.

Wie lange muss man die Miete bezahlen

Im Falle des Todes des Mieters kann eine außerordentliche Kündigung mit den gesetzlichen Fristen erfolgen. Aber was bedeutet gesetzliche Frist? Diese Frage ist im Paragraph 573d des BGB geregelt.

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig….

Auszug aus §573d des BGB Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist

Stirbt eine Person in den ersten Tagen des Monats, dann kann man unter Umständen noch im laufenden Monat innerhalb der ersten drei Werktage die Kündigung überbringen. In allen anderen Fällen kann man im ersten Monat nach dem Todesfall den Mietvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist läuft dann bis zum Ende des übernächsten Monats.

Beispiel:

Stirbt jemand am 01. Februar und wird die Wohnung bis zum 03. Februar gekündigt, dann endet der Mietvertrag mit Ende April. Es muss die Miete für Februar (falls noch nicht bezahlt), März und April bezahlt werden.

Stirbt jemand am 04. Februar, dann wird die Wohnung frühestens zum 03. März gekündigt. Der Mietvertrag endet damit Ende Mai. Die Erben müssen die Miete für Februar (falls noch nicht bezahlt), März, April und Mai bezahlen.

Im Normalfall müssen also 3 Monate Miete bezahlt werden.

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Die Leere, die ein geliebter Mensch hinterlässt, wenn er stirbt, ist nicht wieder zu füllen

Nachmieter

Einigt man sich mit dem Vermieter darauf, einen Nachmieter zu stellen, dann ist das die einzige Möglichkeit, die Frist zu verkürzen. Ansonsten muss, egal ob Mieter, oder Vermieter den Mietvertrag kündigen, die Miete bis zum Ende des übernächsten Monats bezahlt werden. Gibt es Erben, die gemeinsam mit dem Verstorbenen in der Wohnung gelebt haben, dann wird der Mietvertrag automatisch auf sie übertragen. Will man die Wohnung also übernehmen, dann ist das automatisch möglich, wenn man bereits dort gewohnt hat. In allen anderen Fällen muss man sich mit dem Vermieter abstimmen. Will niemand die Wohnung übernehmen, dann muss man sich um die Wohungsauflösung im Todesfall kümmern.

Wohnungsauflösung im Todesfall

Nach dem Tod eines geliebten Menschen folgt die Bestattung. Eine Feierlichkeit, bei der man Abschied nehmen kann. In großen Städten, wie etwa Berlin, dauert es mehrere Wochen, bis ein Termin für die Bestattung organisiert ist. Die Feierlichkeit wird von einem Bestatter organisiert und bietet Gelegenheit, sich zu verabschieden. Die Bestattung ist eine sehr emotionale Feier, die die Angehörigen stark belasten kann. Ähnlich belastend kann es aber sein, die Wohnung des Verstorbenen zu räumen. Die persönlichen Gegenstände des täglichen Lebens zu sortieren, sich zu entscheiden, sie zu entsorgen, oder abzugeben und überall an den Verstorbenen erinnert zu werden, ist nach der Beerdigung auch eine emotionale Belastung. Die Entscheidung für eine Wohnungsauflösung Berlin nach einem Umzugsunternehmen zu durchsuchen, ist eine Überlegung wert.

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Die Beerdigung ist eine Feier, die emotional belastend ist. Sie bietet aber auch Gelegenheit Abschied zu nehmen

Umzugsunternehmen beauftragen

Eine Wohnungsräumung, bzw. eine Wohnungsauflösung im Todesfall ist nicht nur emotional belastend. Es ist auch körperlich anstrengend. Wäsche, Bücher, Hausrat und zuletzt auch die Möbel müssen verpackt und aus der Wohnung gebracht werden. Zwar hat man dafür meist 3 Monate Zeit, aber neben all den anderen notwendigen Dingen, bleibt nicht immer Zeit, stundenlang den Besitz der Großmutter, oder des Vaters zu durchsuchen. Die bessere Entscheidung ist es, dies Wohnungsauflösung einem Experten zu überlassen. Das bringt eine Reihe von Vorteilen. Ein Umzugsunternehmen bringt die Routine und die notwendigen Hilfsmittel mit. Mit Umzugskartons, Tragegurten und nicht zuletzt Fahrzeugen mit großem Laderaum, ist die Wohnung schnell geräumt. Auch Malerarbeiten nach dem Räumen der Wohnung gehören zum Angebot guter Umzugsunternehmen.

Besenrein

Die Option, die Wohnung innerhalb kurzer Zeit zu räumen, sie zu renovieren und besenrein zu übergeben, ist im Vergleich zu zahlreichen Arbeitsstunden auf jeden Fall zu bevorzugen. Dabei sind die Kosten für die Wohnungsauflösung im Todesfall oft nicht hoch. Die Unternehmen haben Kontakte zu Händlern, denen sie Möbel und Hausrat verkaufen. Auch die Spende der Gegenstände ist eine Option. Wird der Besitz verkauft, kann das die Kosten für die Wohnungsauflösung deutlich senken. Natürlich hängt das vom Wert der Einrichtung ab. So kann man für wenig Geld viel Arbeit sparen. Außerdem erspart man sich auch die emotional belastende Auseinandersetzung mit dem Nachlass der Verstorbenen.

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Die Auseinandersetzung mit der Traue, das Akzeptieren der Situation braucht Zeit und Aufmerksamkeit

Todesfall

Ein Todesfall ist immer eine fordernde Situation. Auf vielen Ebenen kommen Herausforderungen auf die Erben zu. Das Erbe muss geregelt werden, die Beerdigung wird organisiert und man muss sich um den Nachlass kümmern. Emotional befindet man sich in einer Ausnahmesituatuion und auch körperlich wird viel abverlangt. Die Gesamtsituation ist schwer zu ertragen. Auch wenn man sich gerne mit Arbeit ablenkt um nicht ständig über den Verlust nachzudenken, ist ein Ratschlag in dieser Zeit besonders wichtig. Jede Hilfe, die sich anbietet, sollte man auch annehmen. Unterstützung, egal in welchem Bereich, kommt in der Phase des Trauerns gerade recht.

Kein falscher Stolz

Es ist nicht notwendig und auch keine gute Entscheidung, alles zu verdrängen und Stärke zu demonstrieren. Unternehmen, die sich auf eine solche Situation spezialisiert haben, ein Bestattungsinstitut, ein Umzugsunternehmen und ein Rechtsbeistand, der alles notwendige in die Wege leitet, sind Helfer, die eine unnötige zusätzliche Last von den Schultern nehmen können. Trauern und Abschied nehmen ist wichtig. Wer diese Phase überspringt, wird es später bereuen. Ein Verlust muss verarbeitet werden. Dazu braucht man Zeit und Kraft. Je eher man sich dieser Aufgabe stellt, desto schneller lernt man auch, mit dem Tod zu leben. Hilfe anzunehmen ist eine wichtige Maßnahme um sich den Freiraum zu schaffen, die Situation zu begreifen und zu akzeptieren. Auch wenn ein geliebter Mensch nicht zu ersetzen ist, kann man so lernen, mit der Lücke zu leben, die er hinterlassen hat. Das ist besser, als die Lücke für eine Weile mit Arbeit zu schließen.